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Evidenz-Zentrale

Unternehmen, welches Informationen über Geldnehmer sammelt und diese an interessierte Geldgeber weiterleitet. Beispiele: Der Schufa (= Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung) melden alle angeschlossenen Einzelhändler und Kreditinstitute die abgeschlossenen Kreditverträge unter Angabe von Kredithöhe und Laufzeit sowie ihre Erfahrungen bei der Abwicklung. Auf Anfrage erhalten die Mitglieder von der Schufa Auskunft über die Abwicklung früherer oder an anderen Stellen bestehender Ratenverpflichtungen. Die Deutsche Bundesbank fungiert auf Grund von § 14 KWG als Evidenz-Zentrale für Millionenkredite, d.h. für von Kreditinstituten vergebene Kredite von mehr als 1,5 Mio. Euro.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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