Zum Oldenbourg Wissenschaftsverlag

ex Bezugsrecht (exB)

Kurszusatz am Tage des Abschlags des Bezugsrechtes. I.d.R. am ersten Tag des Bezugsrechtshandels. Der Erwerber der Aktie hat keinen Anspruch auf das Bezugsrecht mehr.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
[Dieser Titel bei Oldenbourg]


 

 

 

.
.