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ex Dividende (exD)

Kurszusatz am Tage des Dividendenabschlages. Normalerweise in den ersten Tagen nach der beschlussfassenden Hauptversammlung.Erwerber der Aktie besitzt keinen Dividendenanspruch mehr.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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