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Finanzierungsleasing

Form des Leasing, die im Gegensatz zum Operate-Leasing üblicherweise folgende Merkmale aufweist:1. Der Leasinggegenstand wird für eine im Verhältnis zur betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nicht unbeträchtliche und bei vertragsgemäßer Erfüllung unkündbare Grundmietzeit überlassen. 2. Während dieser Überlassungszeit amortisiert sich der Leasinggegenstand durch die Leasingraten sowie etwaige Anfangs- und Herstellungskosten sowie die Finanzierungs-Abschlusszahlungen. Die Anschaffungsoder Leasingraten sowie etwaige Anfangs- und und Verwaltungskosten des Leasinggebers werden also durch die im Zuge eines Vertragsverhältnisses zu erwartenden Zahlungen voll abgedeckt. 3. Die Objektrisiken werden weitgehend entweder unmittelbar oder zumindest in ihren monetären Konsequenzen auf den Leasingnehmer abgewälzt. 4. Service- und Wartungsleistungen durch den Leasinggeber sind kein zwingender Bestandteil des Finanzierungsleasing.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
[Dieser Titel bei Oldenbourg]


 

 

 

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