a) Im engeren Sinne: Institution, deren primäre Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, in der Weise zu einem Ausgleich von Anlage- und Finanzbedarf beizutragen, dass sie sich bereithält, einerseits Zahlungsmittel von den Geldgebern gegen das Versprechen späterer Rückzahlung entgegenzunehmen (Anlageleistung) und andererseits den Geldnehmern die benötigten Zahlungsmittel ebenfalls gegen das Versprechen späterer Rückzahlung zur Verfügung zu stellen (Finanzierungsleistung). b) Im weiteren Sinne: Institution, deren Geschäftstätigkeit darauf gerichtet ist, den unmittelbaren Abschluss von Finanzkontrakten zwischen Geldgebern und Geldnehmern effizient zu gestalten, ohne dabei als Partner eines solchen Vertrages aufzutreten. Insbesondere werden dabeiVermittlungsleistungen, Informationsleistungen und die Risikoübernahme erbracht.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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