Individuelle Vereinbarung zwischen zwei Vertragsparteien, die sich auf zukünftige Marktzinssätze bezieht. Je nach deren Entwicklung (Überschreiten oder Unterschreiten eines festgelegten Vertragszinssatzes) hat jeweils die eine Seite der anderen Ausgleichszahlungen zu erbringen. Geeignet für das Hedging von Zinsrisiken (Absicherung gegen Zinsrisiken).
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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