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Freiverkehr

Marktsegment für den börsenmäßigen Handel in Wertpapieren. Die Zulassung erfolgt durch sog. Freiverkehrs- oder Ortsausschüsse der jeweiligen Börse. Die Anforderungen für die Einbeziehung in den Handel sind nur teilweise geregelt; in der Regel wird lediglich ein Exposé verlangt, das Angaben zum Emittenten, zu seinen wirtschaftlichen Verhältnissen und den zuzulassenden Wertpapieren enthalten muss. Außerdem ist der Antrag auf Einbeziehung von einem Kreditinstitut zu stellen. Die Preisfeststellung (nicht-amtliche Kurse) erfolgt nach Maßgabe der jeweiligen Börsenordnung (Kursermittlung).

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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