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Garant

Er übernimmt in einem Vertrag die ?Garantie? für einen bestimmten Erfolg oder die Gefahr bzw. den Schaden, der aus einem Rechtsverhältnis mit einem Dritten entstehen kann. Der Garantievertrag unterscheidet sich von der Bürgschaft dadurch, dass durch ihn eine selbständige, neue Verbindlichkeit begründet wird.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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