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Garantiefonds

Sicherungseinrichtung, deren Zweck es ist, Kreditgenossenschaften bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten derart zu helfen, dass diese Institute erhalten bleiben und somit die Sicherheit der Einlagen von Kunden gewährleistet wird. Ergänzend zu dem Garantiefonds existiert ein Garantieverbund, dessen Zweck es ist, Kreditgenossenschaften Bilanzierungshilfen in Form von Bürgschaften oder Garantien zu gewähren.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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