Wertpapiere, die eine mehr oder weniger stark ausgeprägte gewinnabhängige laufende Verzinsung aufweisen und bei prinzipiell annähernd beliebigen Ausgestaltungsmöglichkeiten in Deutschland in aller Regel dadurch gekennzeichnet sind, dass ? der Rückzahlungsanspruch ? um mögliche Verlustzurechnungen vermindert wird (?Teilnahme am laufenden Verlust?) und ? im Insolvenzverfahren des Emittenten erst nach Befriedigung aller übrigen Gläubiger geltend gemacht werden kann.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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