Gefahr für den Leasingnehmer, dass er bei Sachmängeln des Leasinggegenstandes die gesetzlichen und vertraglichen Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Hersteller oder Lieferanten nicht unmittelbar selber ausüben kann.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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