Steuer, die von Unternehmen erhoben wird. Bemessungsgrundlage ist der um bestimmte Kürzungen und Zurechnungen modifizierte einkommensteuerliche Gewinn, bei dessen Herleitung die Gewerbeertragsteuer selbst abzusetzen ist. Der Steuersatz ergibt sich als Produkt aus der Steuermesszahl und dem gemeindespezifischen Hebesatz.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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