Steuer, die bis 1998 von Unternehmen erhoben wurde. Bemessungsgrundlage war der um bestimmte Kürzungen und Zurechnungen korrigierte Einheitswert des Betriebsvermögens. Der Steuersatz ergab sich als Produkt aus der Steuermesszahl und dem gemeindespezifischen Hebesatz.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
[Dieser Titel bei Oldenbourg]