Rechte eines Geldgebers, der dem Unternehmen im Rahmen der Fremdfinanzierung Zahlungsmittel zur Verfügung stellt. Im Gegensatz zu den Teilhaberrechten hat der Gläubiger Anspruch auf Befriedigung im Insolvenzverfahren. Zu den Gläubigerrechten, deren konkrete Ausgestaltung häufig zwischen dem Unternehmen und dem Geldgeber frei vereinbart wird, gehören zumeist der Anspruch auf Zinszahlungen als Entgelt für die Überlassung von Zahlungsmitteln sowie der Anspruch auf die vereinbarungsgemäße Tilgung des überlassenen Betrages.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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