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Grundbuch

Öffentliches, vom Amtsgericht geführtes Register, in welchem alle im Zuständigkeitsbereich liegenden Grundstücke verzeichnet sind. Für jedes Grundstück ist in der Regel ein Grundbuchblatt angelegt, das über Eigentumsverhältnisse, Lasten und Beschränkungen, Grundschulden und Hypotheken Auskunft gibt.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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