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Grundmietzeit

Zeitspanne, während der Leasingverträge sowohl für den Leasinggeber als auch für den Leasingnehmer nicht gekündigt werden können. Sie liegt in der Praxis zumeist in der Größenordnung von 60-80 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer des Leasinggegenstandes.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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