An einem Grundstück können mehrere Grundpfandrechte bestehen. Der ihnen zukommende Rang legt die Reihenfolge fest, in der die Gläubiger bei der Verwertung des Grundstücks befriedigt werden.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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