Einstehen des Schuldners für die Ansprüche seiner Gläubiger mit seinem gesamten Vermögen. Die Haftung eines schuldnerischen Unternehmens für seine Verbindlichkeiten erstreckt sich auf sein gesamtes Geschäftsvermögen; hinzu kann ? je nach Rechtsform ? in mehr oder weniger großem Umfang das Privatvermögen der Eigentümer kommen.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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