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Haftungsmasse

Gesamtheit aller Vermögensgegenstände und Rechte, welche zur Befriedigung der Ansprüche von Gläubigern zur Verfügung stehen. Hierzu zählen das Vermögen des Schuldners selbst sowie sämtliche Formen der Personalsicherheiten, also z.B. Bürgschaft, Garantie, Verlustübernahmevertrag, Patronatserklärung, Gewährträgerhaftung.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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