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Handel, amtlicher

Marktsegment für den börsenmäßigen Handel in Wertpapieren. Die Zulassung erfolgt durch die Zulassungsstelle der jeweiligen Börse. Die wichtigsten Anforderungen für drei Jahresabschlüssen, halbjährige Zwischenberichte, Ad-hoc-Publizität wichtiger Tatsachen, Mindestkurswert von 1,25 Mio. Euro sowie Mindeststreubesitz von 25 Prozent. Der Zulassungsantrag ist vom Emittenten und einem Kreditinstitut zu stellen. Die Kurse der emittierten Wertpapiere werden mitHilfe von Skontroführern amtlich festgestellt (Kursermittlung).

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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