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Indexoptionsscheine

Indexoptionsscheine gewähren dem Inhaber das Recht, von dem Emittenten der Indexoptionsscheine die Zahlung der Differenz zu verlangen, um die der jeweilige Indexstand (i.d.R. der Schlussstand) des zugrundeliegenden Index am Ausübungstag den Basiskurs über- (Kauf/Call) bzw. unterschreitet (Verkauf/ Put). Die tatsächliche Lieferung der dem Index zugrundeliegenden Aktien unterbleibt (sog. Cash-Settlement, d.h. Differenzausgleich in bar). Basisobjekte sind i.d.R. Aktienindizes (wie der DAX oder der FAZ-Index). Innerhalb der Optionsbedingungen wird neben dem Basiskurs auch das Optionsverhältnis angegeben, welches den Bruchteil der auszugleichenden Differenz zwischen Basiskurs und Indexstand am Ausübungstag angibt. Ein Optionsschein kann sich z.B. auf die volle oder auch nur ein Zehntel der auszugleichenden Differenz beziehen.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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