Prozess, bei dem ein Finanzintermediär im engeren oder weiteren Sinne zwischen Geldgeber und Geldnehmer tritt und mit diesen jeweils einen Finanzkontrakt über die Überlassung von Zahlungsmitteln abschließt oder zwischen ihnen vermittelt, wobei sich der Informationsbedarf der Geldgeber und -nehmer auf die Abschätzung der Bonität oder sonstige Qualitätsmerkmale des Finanzintermediärs reduziert.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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