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Inhaber-Scheck

Inhaber-Schecks sind an den Vorleger zahlbar. Sie kommen in der Praxis als Überbringerschecks vor. Durch den Eindruck der Überbringerklausel wird aus dem geborenen Orderpapier ein Inhaberpapier.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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