Ansprüche, die qua Gesetz nach Befriedigung der absonderungsberechtigten Insolvenzgläubiger und der Masseforderungen im Insolvenzverfahren in gleichen Quoten nach der Höhe der noch nicht befriedigten Forderungen zu erfüllen sind.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
[Dieser Titel bei Oldenbourg]