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Insolvenzverwalter

In der Regel ein Rechtsanwalt, der bei der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens vom zuständigen Amtsgericht eingesetzt wird. Seine Aufgabe ist es, die Insolvenzmasse zu verwalten, das verbliebene Vermögen des Schuldners im Interesse der Insolvenzgläubiger zu verwerten und den Verwertungserlös unter diesen zu verteilen.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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