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Intermediärhaftung

Form der Risikentransformation, bei der sich die Ausfallrisiken für die Geldgeber genau in dem Umfang vermindern, wie ein eingeschalteter Finanzintermediär zur Haftung in der Lage ist. Diese Intermediärhaftung wird einerseits durch das Vermögen, welches dem Finanzintermediär über die Rückzahlungsansprüche an die Geldnehmer hinaus zur Verfügung steht, und andererseits durch externe Haftungsträger bestimmt.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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