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Kapitalerhöhung gegen Einlagen

Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen kann nur durch Ausgabe neuer Aktien vollzogen werden, auf Basis eines Mehrheitsbeschlusses der Hauptversammlung. Bei dieser ordentlichen Kapitalerhöhungsform (Kapitalerhöhung, ordentliche) werden bei der AG innerhalb eines bestimmten Bezugsverhältnisses junge Aktien (Aktien, junge) zu einem festgesetzten Emissionskurs oder Ausgabepreis emittiert. Zusätzliche Rechte können mittels Bezugsrechten innerhalb des Bezugsrechtshandels gekauft / verkauft werden. (Aktienzahl x Emissionskurs) erfolgt in Höhe der Nennbeträge bei der Position Grundkapital, in Höhe des Agios bei der Position Kapitalrücklage.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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