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Kapital, genehmigtes

Der Vorstand einer AG kann von der Hauptversammlung mit einer 3/4-Mehrheit ermächtigt werden, innerhalb der 5 darauffolgenden Jahre das Grundkapital einer AG bis zu einem bestimmten Nennbetrag durch Ausgabe neuer Aktien (Aktien, junge) zu erhöhen. Nennbetrag des genehmigten Kapitals darf 50% des bisherigen nicht überschreiten.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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