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Kassageschäfte

Geschäfte, die im Gegensatz zu Termingeschäften bereits innerhalb einer bestimmten Frist nach dem Tage des Abschlusses zu erfüllen sind. Gemäß deutschen Usancen beträgt die Frist zur Erfüllung zwei Tage.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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