Im Gegensatz zum Terminhandel erfolgt die beiderseitige Erfüllung des Geschäftes sofort nach dem Vertragsabschluss, eventuell nach einer abwicklungstechnisch begründeten Zeitspanne von zwei Tagen.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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