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Kommunaldarlehen

a) Darlehen an Bund, Bundesländer, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände und vergleichbare öffentliche Kreditnehmer zur Finanzierung von Investitionen der öffentlichen Hand (Straßenbau, Schulbau usw.). Die Darlehen werden ausnahmslos ohne Kreditsicherheiten vergeben. b) Darlehen, für das eine öffentlichrechtliche Körperschaft lediglich als Bürge oder Garant einsteht.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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