Vertrag, der die Beziehungen zwischen den Konsortialbanken untereinander regelt. Vertragsinhalte sind im Wesentlichen der von der einzelnen Konsortialbank zu übernehmende Anteil an der Emission, die weiteren Rechte und Pflichten der Konsortialbanken, die Geschäftsführung und die Vertretung des Emissionskonsortiums sowie dessen Beendigung.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
[Dieser Titel bei Oldenbourg]