Für jeden Tag krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit bzw. für jeden Krankenhaustag wird dem Versicherten ein fester Betrag gezahlt. Die (private) Krankenversicherung deckt als Krankheitskostenversicherung die Aufwendungen ab, die als Folge einer Krankheit zu deren Heilung entstehen.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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