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Kreditprogramme, öffentliche

Sie werden vom Bund, den Bundesländern oder anderen öffentlichen Stellen zur Förderung bestimmter Wirtschaftszweige oder bestimmter Investitionen durchgeführt. Die öffentliche Förderung besteht vor allem in der Bereitstellung von zinsgünstigen Krediten, Zinsbeihilfen oder Bürgschaften. Die Kreditprogramme werden regelmäßig über die Kreditinstitute mit Sonderaufgaben vergeben, vor allem über die Kreditanstalt für Wiederaufbau. Die Kreditanträge sind über die jeweilige Hausbank des Kreditnehmers einzureichen. Die Kreditbeträge werden unter Einschaltung dieser Hausbank ausgezahlt.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
[Dieser Titel bei Oldenbourg]


 

 

 

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