Unternehmen, dessen Zweck es ist, Verluste aus der Kreditgewährung zu verhüten oder zu vermindern. In der Bundesrepublik Deutschland ist außer der Versicherung von Lieferantenkrediten im Rahmen der Delkredereversicherung die Versicherung von Krediten, insbesondere Bankkrediten, nicht üblich.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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