Der Kurs ist der Preis für vertretbare Wertpapiere. Es ist zwischen der Ermittlung von Einzel- und Gesamtkursen zu unterscheiden. Einzelkurse werden von einem Käufer und einem Verkäufer ausgehandelt und gelten nur für das von diesen Parteien vereinbarte Geschäft. Der Gesamtkurs gilt dagegen für eine Vielzahl von Abschlüssen. Er wird von mehreren Händlern derart festgelegt, dass möglichst alle Kauf- und Verkaufsaufträge ausgeführt werden können. Darüber hinaus ist zwischen der Ermittlung von amtlichen und nichtamtlichen Kursen zu unterscheiden. Bei amtlicher Kursfeststellung können die Kreditinstitute rechtlich als Kommissionär mit Selbsteintritt auftreten. Werden nicht-amtliche Kurse ermittelt, so treten die Kreditinstitute ihr Kunden gegenüber als Eigenhändler auf und schließen in der Regel ein Deckungsgeschäft an der Börse ab.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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