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Leasing, Leasinggeschäft

Atypische Form der Miete, bei der sich der Leasinggeber verpflichtet, dem Leasingnehmer gegen die Zahlung sog. Leasingraten zum einen für eine begrenzte Zeitdauer ein bestimmtes Wirtschaftsgut, den sog. Leasinggegenstand, zur Nutzung zu überlassen und zum anderen darüber hinaus in unterschiedlichem Umfang weitere Leistungen, z.B. Service- und Wartungsleistungen, zu erbringen. Das Leasinggeschäft wird entweder im Rahmen des Herstellerleasing oder des institutionellen Leasing von speziellen Unternehmen betrieben.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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