Bei der am häufigsten vorkommenden Art erhält der sog. Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungsleistung entweder mit dem Tod des Versicherungsnehmers oder mit dem Vertragsablauf. Diese Versicherungsart dient sowohl der Vorsorge für die Hinterbliebenen als auch der Alterssicherung des Versicherungsnehmers im Erlebensfall. Die Versicherungsleistung besteht aus der Zahlung eines einmaligen Betrages oder einer in der Regel monatlichen Rente.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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