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Markt, geregelter

Marktsegment für den börsenmäßigen Handel in Wertpapieren. Die Zulassung erfolgt durch den Zulassungsausschuss der jeweiligen Börse. Die wichtigsten Anforderungen für die Zulassung sind: ein Unternehmensbericht (nicht so umfangreich wie ein Prospekt) auf der Basis von mindestens einem Jahresabschluss, Ad-hoc-Publizität wichtiger Tatsachen und ein Mindestnennbetrag von insgesamt 10.000 Euro. Die Zulassung ist vom Emittenten und einem Mitantragsteller, der kein Kreditinstitut sein muss, zu beantragen. Es werden nicht-amtliche Kurse festgestellt (Kursermittlung).

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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