Ansprüche an das nach Aussonderung und Absonderung verbleibende Vermögen, welche im Insolvenzverfahren vorab zu befriedigen sind. Hierzu zählen insbesondere Ansprüche aus Geschäften des Insolvenzverwalters nach Verfahrenseröffnung (Masseverbindlichkeiten) sowie Ausgaben für das Insolvenzverfahren selbst
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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