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Mobiliarpfandrecht

Realsicherheit, bei der der Schuldner einer Forderung seinem Gläubiger bewegliche Sachen oder übertragbare Rechte, z.B. Wertpapiere, Urheberrechte oder Guthaben bei Banken, verpfändet. Das Pfandrecht wird durch Einigung und Übergabe des Pfandgutes in den Besitz des Gläubigers bestellt. Der Schuldner kann das Pfandgut somit nicht nutzen, weswegen insbesondere das Pfandrecht an beweglichen Sachen im Wirtschaftsleben kaum noch eine Rolle spielt. Sobald der Schuldner die fällig gewordene gesicherte Recht, das Pfandgut zu verwerten und sich aus dem Erlös zu befriedigen. Im Insolvenzverfahren berechtigt das Mobiliarpfandrecht zur Absonderung.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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