Zum Oldenbourg Wissenschaftsverlag

Namensaktie

Aktie, deren Übertragung durch Einigung und Übergabe sowie zusätzlich durch schriftliche Abtretungserklärung auf der Rückseite des Wertpapiers (Indossament) erfolgt. Darüber hinaus ist die Umschreibung im Aktienbuch vorgesehen (§ 68 AktG).

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
[Dieser Titel bei Oldenbourg]


 

 

 

.
.