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Neuer Markt (hist)

Der 1997 eingeführte Neue Markt war durch Zulassungsvoraussetzungen gekennzeichnet, die zwischen dem geregelten Markt und dem amtlichen Handel anzusiedeln waren, in einzelnen Kriterien aber darüber hinausgehen. Zugelassen waren ausschließlich Stammaktien mit einem Mindestemissionswert von 5 Mio. Euro und einem Streubesitz über 20%. Der Emissionsprospekt, die Rechnungslegung und die Veröffentlichung von Geschäftsberichten mussten internationalen Standards genügen. Eingestellt im Jahre 2003.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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