Form des Leasing, die im Gegensatz zum Finanzierungsleasing üblicherweise durch folgende Merkmale gekennzeichnet ist: 1. Der Leasinggegenstand wird nur für eine im Verhältnis zu der üblichen Einsatzdauer kurze Zeit überlassen. 2. Während dieser Überlassungszeit amortisiert sich der Leasinggegenstand üblicherweise nicht durch die Leasingraten. Um die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie die Finanzierungs- und Verwaltungskosten des Leasinggebers abzudecken, muss der Leasinggegenstand mehrmals nacheinander ?verleast? werden. 3. Die Objektrisiken verbleiben beim Leasinggeber. 4. Der Leasinggeber verlangt zumeist, dass die laufenden Service- und Wartungsleistungen von ihm selbst oder einem von ihm beauftragten Unternehmen durchgeführt werden.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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