Form der Kreditsicherheit, bei der die Besserstellung eines Gläubigers nicht mit einer Schlechterstellung anderer Gläubiger verbunden ist. Typische Personalsicherheiten sind die Bürgschaft und die Garantie. Sie räumen dem Gläubiger einen schuldrechtlichen Anspruch ein, auf Grund dessen er auch von einer anderen Person (Bürge, Garant) als der des Schuldners die Leistung verlangen kann.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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