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Realsicherheiten

Form der Kreditsicherheit, bei der die Besserstellungeines Gläubigers nur auf Grund der Schlechterstellung anderer Gläubiger erreichbar ist. Zu den Realsicherheiten gehören das Mobiliarpfandrecht, die Grundpfandrechte (Hypothek und Grundschuld), die Sicherungsübereignung, die Sicherungsabtretung und der Eigentumsvorbehalt. Gemeinsam ist allen diesen Formen der Realsicherheiten, dass der begünstigte Gläubiger einen im Einzelnen näher bestimmten Vermögenswert aus der Haftungsmasse des Schuldners zugeordnet erhält, aus dessen Verwertung er Befriedigung erlangt, wenn der Schuldner nicht leisten kann.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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