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Rücklagen

Teil des Eigenkapitals eines Unternehmens, der auf Grund handelsrechtlicher Vorschriften oder Regelungen im Gesellschaftsvertrag oder freiwillig gebildet und auch aufgelöst werden kann. Im Gegensatz zu den sog. stillen Reserven (Reserven, stille) werden die Rücklagen auf der Passivseite der Bilanz ausgewiesen.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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