Als Sichteinlagen bezeichnet man Guthaben bei Banken, ? die auf sog. Girokonten geführt werden, ? die jederzeit in beliebiger Höhe abgerufen werden können, ? und über die neben der Barabhebung unbegrenzt mit Hilfe des bargeldlosen Zahlungsverkehrs verfügt werden kann.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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