Das gegen Ausgabe von Anteilsscheinen eingelegte Geld und hiervon beschaffte Anlagegegenstände bilden das Sondervermögen. Bildung mehrerer Sondervermögen möglich, je nach unterschiedlicher Bezeichnung und meist auch Anlageschwerpunkt. Begrenzungen einzelner Engagements innerhalb der Sondervermögen.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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