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Stammaktie

Gewöhnliche Form der Aktie, die dem Inhaber die normalen, im Aktiengesetz vorgesehenen Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Dividendenrechte) im Gegensatz zur Vorzugsaktie gewährt. Sie ist in der Regel ein Inhaberpapier und wird durch Einigung und Übergabe bzw. Abtretung des Herausgabeanspruchs übertragen. Seltener ist die Namensaktie.

Literatur:

Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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