Gewöhnliche Form der Aktie, die dem Inhaber die normalen, im Aktiengesetz vorgesehenen Mitgliedschaftsrechte (Stimm- und Dividendenrechte) im Gegensatz zur Vorzugsaktie gewährt. Sie ist in der Regel ein Inhaberpapier und wird durch Einigung und Übergabe bzw. Abtretung des Herausgabeanspruchs übertragen. Seltener ist die Namensaktie.
Bitz, Michael; Stark, Gunnar: Finanzdienstleistungen, 635 Seiten, 2008
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